VRG

Vorgezogene Recycling-Gebühr (VRG)

Recycling von Leuchtmittel und Leuchten ab 1. August 2005
 
Mit Beschluss des Bundesrates vom 23. Juni 2004 wurde die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) um die Gerätekategorien Leuchten und Leuchtmittel erweitert. Ab dem 1. August 2005 müssen alle Hersteller und Importeure für diese Gerätekategorien eine vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG) abrechnen. Alle Verkaufsstellen müssen diese Geräte kostenlos zurück nehmen. Der Transport und das eigentliche Recycling müssen organisiert und die dadurch entstehenden Kosten durch die Einnahmen aus der vRG finanziert werden.
 
Nach der neuen  vRG-Tarif-und Geräteliste Leuchten und Leuchtmittel beträgt die vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG) heute CHF/Stk. 0.16 exkl. MwSt. für Leuchtstoffröhren, Kompakt-Leuchtstofflampen und Entladungslampen.
 
Dieser Zuschlag kann nicht auf der automatischen Bestellbestätigung ausgewiesen werden. Wir werden Ihnen, bei den entsprechenden Leuchtmitteln, die vRG zusätzlich auf unserer Rechnung an Sie, auflisten.
 
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